Der Verein führt den Namen „Kulturverein Wachenheim an der Weinstraße e.V." und hat seinen Sitz in Wachenheim an der Weinstraße. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigshafen, Blatt Nr. VR 10388, eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Er setzt sich zum Ziel:
Der Zweck der Satzung wird verwirklicht insbesondere durch:
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung solche Personen gewählt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben. Die Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge befreit.
Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung und der Beitragsordnung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstütze, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge zu entrichten und dem Verein erforderliche Auskünfte zu geben,
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters und von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Über die Verhandlungen ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das vom Verhandlungsführenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, hat die Leitung des Vereins zur Erfüllung der in dieser Satzung gestellten Aufgaben. Insbesondere zählen zu seinen Obliegenheiten:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung ihrer Beschlüsse
b) Aufstellung des Haushaltsplanes
c) Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung
d) Verwaltung des Vereinsvermögens
e) Einsetzung von Ausschüssen.
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter verfügen über die Konten des Vereins in eigener Verantwortung in Abstimmung mit dem Schatzmeister.
Der Schatzmeister besorgt das Kassen- und Rechnungswesen.
Er leistet die Zahlungen aufgrund einer vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden unterzeichneten Anweisung.
Die Beisitzer übernehmen im Rahmen der Leitungsfunktion des Vorstandes besondere Aufgaben.
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben des Vereins Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse können jederzeit vom Vorstand abberufen werden.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Rechnungsprüfer und einen Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren. Sie prüfen die Rechnungsführung des Vereins und berichten darüber vor der Jahreshauptversammlung.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Beitragszahlung wird durch eine Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen und geändert. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt im Einladungsschreiben anzugeben. In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt.
a) über Änderungen solcher Bestimmungen der Satzung, welche den Zweck oder die Vermögensverwaltung des Vereins betreffen,
b) über die Verwendung des Vermögens des Vereins bei seiner Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach dessen Zustimmung ausgeführt werden.
Kulturverein Wachenheim a.d. Weinstraße e.V.
Weinstraße 1, Hofgut 13
67157 Wachenheim
Tel 06322/959220
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